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   FG Rheinland-Pfalz, 27.03.2018 - 3 K 1651/16   

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FG Rheinland-Pfalz, 27.03.2018 - 3 K 1651/16 (https://dejure.org/2018,19951)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 27.03.2018 - 3 K 1651/16 (https://dejure.org/2018,19951)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 27. März 2018 - 3 K 1651/16 (https://dejure.org/2018,19951)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Techniker Krankenkasse
  • rewis.io
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 33 a Abs. 2 S. 1; GG Art. 3 Abs. 1
    Ausbildungsfreibetrag; außergewöhnliche Belastung; auswärtig; Berufsausbildung; Gleichheitssatz; Kind; Kindergeld; minderjährig; Sonderbedarf; Steuerrecht; Ungleichbehandlung; untergebracht; volljährig; Kein Ausbildungsfreibetrag für noch minderjähriges Kind

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • nwb-experten-blog.de (Kurzinformation)

    Ausbildungsfreibetrag nur für volljährige Kinder?

  • nwb-experten-blog.de (Kurzinformation)

    Ausbildungsfreibetrag: Nach wie vor kein Anspruch für Eltern minderjähriger Kinder

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Kein Ausbildungsfreibetrag für ein auswärtig untergebrachtes noch minderjähriges Kind

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2018, 1269
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerfG, 25.02.2008 - 2 BvL 14/05

    Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung beamtenrechtlicher Versorgungsbezüge

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 27.03.2018 - 3 K 1651/16
    Artikel 3 Abs. 1 GG gebietet dem Gesetzgeber, wesentlich Gleiches gleich und wesentlich Ungleiches ungleich zu behandeln (Beschluss des BVerfG vom 25.02.2008 2 BvL 14/05, DVBl 2008, 652, BVerfGE 98, 365, 385).

    Unzulässig ist daher auch ein gleichheitswidriger Begünstigungsausschluss, bei dem einem Personenkreis eine Begünstigung gewährt wird, einem anderen Personenkreis die Begünstigung aber vorenthalten bleibt, ohne dass sich ausreichende Gründe für die gesetzliche Differenzierung finden lassen (BVerfG in DVBl 2008, 652, BVerfGE 93, 386, 396).

    Je nach Regelungsgegenstand und Differenzierungsmerkmalen ergeben sich dabei unterschiedliche Grenzen für den Gesetzgeber, die vom bloßen Willkürverbot bis zu einer strengen Bindung an Verhältnismäßigkeitserfordernisse reichen (vgl. BVerfG in DVBl 2008, 652, BVerfGE 93, 386, 396).

    Exakte Maßstäbe und Kriterien dafür, unter welchen Voraussetzungen der Gesetzgeber den Gleichheitssatz verletzt, lassen sich nicht abstrakt und allgemein, sondern nur in Bezug auf die jeweils betroffenen unterschiedlichen Sach- und Regelungsbereiche bestimmen (BVerfG in DVBl 2008, 652).

  • FG Köln, 18.03.2009 - 7 K 2854/08

    Ausbildungsfreibetrag auch für hochbegabte Kinder erst ab Volljährigkeit

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 27.03.2018 - 3 K 1651/16
    Das Gericht übersandte der Prozessbevollmächtigten der Kläger mit Schreiben vom 13. Dezember 2017 die (bei juris veröffentlichten) Urteile des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 28. September 2010 (2 K 1638/09), des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 25. März 2009 (2 K 1797/05) und des Finanzgerichts Köln vom 18. März 2009 (7 K 2854/08) und wies darauf hin, dass die Entscheidungen nach Auffassung des Senats zutreffend seien und die Klage daher zurückgenommen werden solle.

    18 Diese Regelung ist - wie bereits mehrere Finanzgerichte entschieden haben (FG Köln, Urteil vom 18. März 2009 - 7 K 2854/08, EFG 2009, 1234; FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 25. März 2009 - 2 K 1797/05, EFG 2009, 1118; FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 28. September 2010 - 2 K 1638/09, bei juris) - verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.

    Die Revision wird (wie schon vom FG Köln in seinem Urteil vom 18. März 2009, a.a.O.) gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen.

  • FG Rheinland-Pfalz, 28.09.2010 - 2 K 1638/09

    Nachgewiesene Aufwendungen für die Reinigung von Berufskleidung können als

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 27.03.2018 - 3 K 1651/16
    Das Gericht übersandte der Prozessbevollmächtigten der Kläger mit Schreiben vom 13. Dezember 2017 die (bei juris veröffentlichten) Urteile des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 28. September 2010 (2 K 1638/09), des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 25. März 2009 (2 K 1797/05) und des Finanzgerichts Köln vom 18. März 2009 (7 K 2854/08) und wies darauf hin, dass die Entscheidungen nach Auffassung des Senats zutreffend seien und die Klage daher zurückgenommen werden solle.

    Dies habe (u.a.) auch das Finanzgericht Rheinland-Pfalz bereits entschieden (Urteil vom 28. September 2010 - 2 K 1638/09, juris).

    18 Diese Regelung ist - wie bereits mehrere Finanzgerichte entschieden haben (FG Köln, Urteil vom 18. März 2009 - 7 K 2854/08, EFG 2009, 1234; FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 25. März 2009 - 2 K 1797/05, EFG 2009, 1118; FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 28. September 2010 - 2 K 1638/09, bei juris) - verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.

  • BVerfG, 31.01.1996 - 2 BvL 39/93

    Auslandszuschlag

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 27.03.2018 - 3 K 1651/16
    Unzulässig ist daher auch ein gleichheitswidriger Begünstigungsausschluss, bei dem einem Personenkreis eine Begünstigung gewährt wird, einem anderen Personenkreis die Begünstigung aber vorenthalten bleibt, ohne dass sich ausreichende Gründe für die gesetzliche Differenzierung finden lassen (BVerfG in DVBl 2008, 652, BVerfGE 93, 386, 396).

    Je nach Regelungsgegenstand und Differenzierungsmerkmalen ergeben sich dabei unterschiedliche Grenzen für den Gesetzgeber, die vom bloßen Willkürverbot bis zu einer strengen Bindung an Verhältnismäßigkeitserfordernisse reichen (vgl. BVerfG in DVBl 2008, 652, BVerfGE 93, 386, 396).

  • BVerfG, 12.01.2006 - 2 BvR 660/05

    Steuerliche Berücksichtigung von Ausbildungskosten gem § 33a EStG - Bemessung der

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 27.03.2018 - 3 K 1651/16
    Er muss den Unterhaltsaufwand in dem Umfang als zu versteuerndes Einkommen außer Betracht lassen, in dem die Aufwendungen für die Gewährleistung des Existenzminimums der Kinder erforderlich sind (Beschluss des BVerfG vom 10.11.1998  2 BvR 1057/91, 2 BvR 1226/91, 2 BvR 980/91, BStBl II 1999, 182; BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 12.01.2006 2 BvR 660/05, HFR 2006, 506).

    Hierbei ist dem Gesetzgeber ein weiter Ermessensspielraum eingeräumt (vgl. BVerfG-Nichtannahmebeschluss vom 12.01.2006 2 BvR 660/05, BFH/NV 2006, Beilage 3, 362).

  • FG Berlin-Brandenburg, 25.03.2009 - 2 K 1797/05

    Der Ausbildungsfreibetrag nach § 33a Abs. 2 EStG begegnet keinen

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 27.03.2018 - 3 K 1651/16
    Das Gericht übersandte der Prozessbevollmächtigten der Kläger mit Schreiben vom 13. Dezember 2017 die (bei juris veröffentlichten) Urteile des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 28. September 2010 (2 K 1638/09), des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 25. März 2009 (2 K 1797/05) und des Finanzgerichts Köln vom 18. März 2009 (7 K 2854/08) und wies darauf hin, dass die Entscheidungen nach Auffassung des Senats zutreffend seien und die Klage daher zurückgenommen werden solle.

    18 Diese Regelung ist - wie bereits mehrere Finanzgerichte entschieden haben (FG Köln, Urteil vom 18. März 2009 - 7 K 2854/08, EFG 2009, 1234; FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 25. März 2009 - 2 K 1797/05, EFG 2009, 1118; FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 28. September 2010 - 2 K 1638/09, bei juris) - verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.

  • FG Nürnberg, 12.09.1989 - VI 408/84
    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 27.03.2018 - 3 K 1651/16
    Die mit einer Altersgrenze verbundene starre Regelung ist von Verfassungs wegen grundsätzlich hinzunehmen und kann nicht durch Hinweis auf besondere Ausnahmefälle als gleichheitswidrig beurteilt werden (vgl. hierzu zur früheren Rechtslage u. a, Urteil des FG Hamburg vom 25.04.1989 I 29/86, EFG 1990, 65; Urteil des FG Düsseldorf vom 22.10.1979 VII 71/79 E, EFG 1980, 240; Urteil des FG Bremen vom 23.05.1980 I 199/79, EFG 1980, 450).

    Dabei ist insbesondere zu berücksichtigen, dass die Aufwendungen, die durch die Ausbildung volljähriger Kinder verursacht werden regelmäßig höher liegen, als die für die Ausbildung minderjähriger Kinder (vgl. FG Hamburg in EFG 1990, 65).

  • EuGH, 22.06.2017 - C-20/16

    Bechtel - Vorlage zur Vorabentscheidung - Freizügigkeit der Arbeitnehmer - In

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 27.03.2018 - 3 K 1651/16
    Nach ständiger Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) ordnet Art. 18 AEUV ein allgemeines Verbot jeder Diskriminierung (nur) aus Gründen der Staatsangehörigkeit an und ist nur auf unionsrechtlich geregelte Sachverhalte anzuwenden (EuGH, Urteil vom 22. Juni 2017 - C-20/16, ABl. EU 2017, Nr C 277, 12; BStBl II 2017, 127 m.w.N.).
  • BFH, 04.07.2002 - III R 8/01

    Unterhaltszahlungen als außergewöhnliche Belastung

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 27.03.2018 - 3 K 1651/16
    Lediglich dann, wenn einem Steuerpflichtigen durch außergewöhnliche Umstände zusätzliche, durch die Pauschalregelungen in § 33a Abs. 1 und 2 EStG nicht abgegoltene Aufwendungen, entstehen, wie z. B. Krankheitskosten, können diese nach § 33 EStG abgezogen werden (vgl. BFH-Urteil vom 4. Juli 2002 III R 8/01, BStBl II 2002, 760).
  • BVerfG, 10.11.1998 - 2 BvR 1057/91

    Familienlastenausgleich II

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 27.03.2018 - 3 K 1651/16
    Er muss den Unterhaltsaufwand in dem Umfang als zu versteuerndes Einkommen außer Betracht lassen, in dem die Aufwendungen für die Gewährleistung des Existenzminimums der Kinder erforderlich sind (Beschluss des BVerfG vom 10.11.1998  2 BvR 1057/91, 2 BvR 1226/91, 2 BvR 980/91, BStBl II 1999, 182; BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 12.01.2006 2 BvR 660/05, HFR 2006, 506).
  • BVerfG, 15.07.1998 - 1 BvR 1554/89

    Versorgungsanwartschaften

  • BVerfG, 10.04.1997 - 2 BvL 77/92

    Weihnachtsfreibetrag

  • BVerfG, 26.01.1994 - 1 BvL 12/86

    Verfassungsmäßigkeit des § 33a Abs. 2 Satz 1 Nr. 1b EStG

  • BFH, 15.07.2003 - VIII R 78/99

    Kein Kindergeldabspruch in Übergangszeit von mehr als vier Monaten zwischen einem

  • BFH, 31.01.2005 - III B 59/04

    Grundsätzliche Bedeutung: Verfassungswidrigkeit - ausgelaufenes Recht

  • FG Bremen, 16.07.2008 - 4 K 205/06

    Steuerliche Berücksichtigung von Studiengebühren an einer privaten Hochschule im

  • FG Düsseldorf, 22.10.1979 - VII 71/79
  • FG Hamburg, 24.03.1980 - I 182/79
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